Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Wer ist Mitglied und wer kann Mitglied werden ?

Der Verband hat nahezu alle Städte, Gemeinden, soweit diese Arbeitgeber sind, Verwaltungsgemeinschaften, Landkreise, öffentlich-rechtliche Zweckverbände sowie Sparkassen und Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft zum Mitglied.
Dem Verband gehören auch privatrechtlich verfasste Verkehrs-, Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Verbände und Vereine an.
Diese Arbeitgeber beschäftigen insgesamt rd. 60.000 Arbeitnehmer.

Mitglied kann neben den juristischen Personen öffentlichen Rechts auch jede andere juristische Person werden, welche Aufgaben erfüllt, die in der Regel von Körperschaften des öffentlichen Rechts wahrgenommen werden.

Der Verband bietet eine

  • Vollmitgliedschaft sowie die
  • Gastmitgliedschaft

an.