Aktuelles

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23.09.2025

Tarifrunde 2025 - Zahlbarmachung der Entgelte auf Basis der Tarifeinigung vom 6. April 2025

Es bestehen keine Bedenken, die Entgelte auf Basis der Tarifeinigung vom 6. April 2025 auszuzahlen.
Näheres finden Sie in unserem konsolidierten Zahlbarmachungsrundschreiben V 58/2025 vom 28. August 2025.

Die Lesefassungen der Tarifverträge finden Sie in unserem Rundschreiben V 61/2025.

Die Durchführungshinweise zur Tarifeinigung können Sie unserem Rundschreiben V 65/2025 entnehmen.

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