Aktuelles

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08.11.2023

Möglichkeiten zur Vereinbarung von Altersteilzeit nach dem 31.12.2022 - Erlass einer Ausnahme

Mit Rundschreiben V 74/2023 informieren wir Sie über den Erlass einer Ausnahme gem. § 6 Abs. 2 der Satzung des KAV Sachsen-Anhalt hinsichtlich der Möglichkeiten des Abschlusses von Altersteilzeitvereinbarungen nach dem 31. Dezember 2022.

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